Kennzeichnungspflicht bei Reinigungsmitteln
Bislang gab es verschiedene Symbole auf Reinigungsmitteln, um Verbraucher vor Gefahrenstoffe ausreichend zu warnen. Dieses Kennzeichnen von Reinigungsmitteln und Waschmitteln ist eine Pflichtangabe der Hersteller, um dem Verbraucher eine Orientierung beim Umgang mit den Mitteln zu liefern. Dagegen sind seit Neustem Piktogramme verpflichtend, die die herkömmlichen Warnsymbole ersetzen. Lesen Sie hier, was es mit den neuen Zeichen auf Reinigungsmitteln auf sich hat und was die neuen Piktogramme bedeuten.
Das Global Harmonisierte System der Vereinten Nationen: GHS und seine Bedeutung
Das Global Harmonisierte System, kurz GHS genannt, bezeichnet das neue Kennzeichnungssystem für Reinigungs- und Waschmittel. Diese Kennzeichnungspflicht umfasst für die Hersteller eine Neuerung: Im Gegensatz zu den vorher verwendeten orange gefärbten Symbolen kommen nun international vereinheitlichte Piktogramme zum Einsatz. Diese Piktogramme sind mit einem zusätzlichen Signalwort und einem Gefahrenhinweis gekennzeichnet. Aber welche Stoffe betrifft diese neue Kennzeichnungspflicht?
Das bedeuten die neuen Piktogramme des GHS!
Grundsätzlich liefern die neuen Piktogramme dieselbe Auskunft für die Verbraucher wie die bisher verwendeten Symbole: Sie informieren darüber, welche Inhaltsstoffe in Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln für die Gesundheit und für die Umwelt schädlich sind. Das GHS umfasst seit dem 1. Juni 2015 zusätzlich Gemische, das bedeutet, Produkte mit mehr als einen Inhaltsstoff. Vorher beinhalteten nur Produkte die neuen Symbole, die ausschließlich einen Inhaltsstoff aufwiesen.
Für Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel, die Hersteller seit dem 1. Juni 2015 produzieren, sind die neuen Piktogramme erforderlich. Zudem änderten sich die Kriterien zum Einstufen eines Produktes: Ein Produkt, das bisher beispielsweise als „reizend“ galt, muss fortan als „ätzend“ klassifiziert sein. Der Handel hat seit dem 1. Juni 2015 eine Frist von zwei Jahren, um die neuen Symbole und Kennzeichnungen gemäß dem GHS umzusetzen.
Die neue Kennzeichnungspflicht für Reinigungsmittel – So unterscheiden sich die Symbole!
Die neuen Piktogramme haben die Form einer Raute und sind weiß mit einem roten Rand. Ein schwarzes Symbol in ihrer Mitte weist auf die Gefahr hin. Dabei kommen bei der neuen Kennzeichnungspflicht zwei Signalwörter zum Einsatz, die den Schweregrad (niedrig oder hoch) klassifizieren: „Achtung“ und „Gefahr“. Zusätzlich befindet sich ein Gefahrenhinweis bei diesen Kennzeichen, damit der Verbraucher weiß, wo die Gefahr liegt und das Risiko korrekt einschätzen kann.
Weitere Informationen zu der neuen Kennzeichnungspflicht liefert der Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V. (IKW).
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